10.06.2011
Artikel
VERSICHERUNG SPORT

Die Versicherung beim Sport - nicht nur ein Fall für Extremsportler

Eine Versicherung ist im Sport unerlässlich.
Eine Versicherung ist im Sport unerlässlich.   © Pawel Nowik - Fotolia.com

In Deutschland verunglücken jährlich etwa 1,5 Millionen Menschen durch Sportunfälle. An erster Stelle stehen dabei bei Männern Fußballunfälle, da dies die beliebteste Sportart ist. Aber auch bei den meisten anderen Sportarten sollte das Verletzungsrisiko nicht unterschätzt werden. Jährlich entstehen etwa 1,5 Milliarden Euro Kosten durch Sportunfälle, was etwa 0,8 Prozent der Gesamtkosten des Gesundheitssystems ausmacht.

Gegen die Unfallgefahr kann man sich jedoch versichern, mit den so genannten Sportversicherungen. Diese können Vereine und Verbände oder aber die einzelnen Mitarbeiter und Mitglieder abschließen. Die Versicherung besteht dabei aus verschiedenen Komponenten. Zum einen ist dies die Unfallversicherung, die sich auf die versicherte Sportart bezieht. Diese zahlt, wenn es zu einem Unfall kommt, während der Versicherte die jeweilige Sportart ausübt. Normale Unfallversicherungen schließen nämlich manchmal bestimmte Sportarten in ihren Verträgen aus. Außerdem gibt es die Haftpflicht-Komponente, die gerade für Veranstalter von Sportveranstaltungen interessant sein kann. Wenn diese zum Beispiel ein defektes Sportgerät verwenden und sich aufgrund dessen ein Sportler verletzt, kann die Haftpflicht des Veranstalters den Schaden übernehmen. Ein weiterer Teil der Sportversicherung ist die Krankenversicherung, die einspringt, wenn der Versicherte aufgrund seiner sportlichen Tätigkeiten krank wird. Diese bietet gegenüber einer normalen Krankenversicherung zusätzliche Leistungen wie etwa Krankentagegeld an. Eine Sportversicherung kann man für etwa 50 EUR im Jahr abschließen.

Mitglieder von Sportvereinen sind meist über ihre Vereine abgesichert. Die Versicherung läuft dabei über den Landessportbund. Dieser hat eine so genannte Gruppenversicherung abgeschlossen, die alle Vereine umfasst. Die Gruppenversicherung enthält eine Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung und außerdem oft auch eine Rechtsschutzversicherung. Wenn ein Schaden eintritt, muss der Verein die Versicherung umgehend darüber informieren, damit diese den Schaden trägt. Auch der behandelnde Arzt sollte in der Krankenakte notieren, dass es sich bei dem Sportunfall um einen innerhalb des Vereins handelt. Versichert sind neben Sportunfällen Unfälle, die auf den Wegen zum Verein oder zu den Umkleiden geschehen. Der Geschädigte sollte zusätzliche seine Krankenversicherung und gegebenenfalls seine private Unfallversicherung informieren. Die Gruppenversicherungen gewähren aber meist nur einen notdürftigen Versicherungsschutz. Kostenintensive Risiken sind oft ausgeschlossen und die Deckungssummen nicht immer ausreichend - zum Beispiel im Falle von Invalidität oder Berufsunfähigkeit. Sie betragen zwischen 70 000 und 200 000 EUR. Auch zahlen die Versicherungen erst ab einem bestimmten Grad der körperlichen Beeinträchtigung, in der Regel von 15 bis 20 Prozent. Daher kann man zusätzlich eine private Unfallversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

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