Unfallversicherung

Zum Versicherungszweig der Sozialversicherungen gehört die gesetzliche Unfallversicherung. Ihre Aufgabe besteht darin den Versicherten nach einem Arbeitsunfällen, einer Berufskrankheit oder einer arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wiederherzustellen, aber auch die Beratung im Vorfelde. Was diese Versicherung alles leistet, welche Ansprüche der Versicherte hat, sollte bei Vertragsabschluss geklärt sein.

 
 
Arbeitsunfälle GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT

Wann die gesetzliche Unfallversicherung nicht bei Berufsunfähigkeit zahlt

Auf der Grundlage des siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) und der Berufskrankheitenverordnung (BKV) soll die GUV Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz verhüten und die Leistungsfähigkeit des Versicherten nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten wiederherstellen. Das Unfallversicherungsgesetz in Deutschland wurde im Rahmen der bismarckschen Sozialgesetzgebung im Jahr mehr…

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