Zum Versicherungszweig der Sozialversicherungen gehört die gesetzliche Unfallversicherung. Ihre Aufgabe besteht darin den Versicherten nach einem Arbeitsunfällen, einer Berufskrankheit oder einer arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wiederherzustellen, aber auch die Beratung im Vorfelde. Was diese Versicherung alles leistet, welche Ansprüche der Versicherte hat, sollte bei Vertragsabschluss geklärt sein.