28.07.2011
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FÖRDERUNG RIESTER

Bei der Förderung der Riester-Rente werden Geringverdiener oft benachteiligt

Bei der Förderung der Riester sollten Gringverdiener aufpassen
Bei der Förderung der Riester sollten Gringverdiener aufpassen   © alfred loidl - Fotolia.com

Die privat zu finanzierende Riester-Rente, die durch Zulagen vom Staat gefördert wird, gehört zur sogenannten dritten Säule der Altersvorsorge. Im Zuge des Altersvermögensgesetzes (AVmG) ist die Förderung eingeführt worden und wird in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Grund für die Einführung dieser Förderung war die Rentenversicherungsreform aus dem Jahre 2000/2001, die eine Reduzierung des Nettorentenniveaus von 70 % auf 67 % vorsah.

Bei einer gleichzeitigen Reduzierung der monatlichen gesetzlichen Rente sind viele Menschen nicht in der Lage, das Geld, welches für eine private Altersvorsorge nötig wäre, aufzubringen. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, mit geringen monatlichen Beiträgen eine ordentliche Summe für die Altersvorsorge anzusparen. Gerade Geringverdiener mit Kindern erhalten hohe Zuschüsse in Form der Riester-Förderung. Die Förderung erhalten jedoch nur diejenigen, die seit dem Jahre 2008 eine Mindestsumme von vier Prozent, abzüglich der staatlichen Zulagen, des Vorjahreseinkommens eingezahlt haben. Ist dies der Fall, so würde ein Geringverdiener mit einem Kind, der seit seinem dreißigsten Lebensjahr monatlich 25 Euro spart, eine Zusatzrente von 150-180 Euro im Monat bekommen. Dabei erhält der Sparer eine Grundzulage von 154 Euro für das Kind und sich. 185 Euro bekommt der Sparer, solange er für das Kind Kindergeld bezieht. Eine Förderung von 300 Euro gibt es für die Kinder, die ab dem Jahrgang 2008 geboren wurden. Mehr als 90 % des Mindestsparbetrags übernimmt der Staat bei einem Geringverdiener mit zwei Kindern, die vor 2008 geboren wurden und der im Vorjahr 15.000 Euro verdient hat.

Die Riester-Förderung besteht grundsätzlich aus zwei Komponenten: aus der Altersvorsorgezulage, die in Abschnitt XI. EStG geregelt ist sowie dem Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG. Die Sonderausgaben beinhalten die geleisteten Beträge der förderungsfähigen privaten Altersvorsorge sowie die zu gewährende fiktive Zulage. Diese können bis zu einem bestimmten Maximalbetrag bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Der Maximalbetrag liegt seit dem Jahr 2008 bei einem höchstmöglichen Sonderausgabenzuschlag von 2.100 Euro jährlich. Alle Angaben entsprechen dem Stand Juni 2011.

Generell gilt, dass möglichst früh mit der Einzahlung in die Rentenkasse begonnen werden sollte. Dabei ist es ratsam, darauf zu achten, ab welchem Beitragssatz die Riester-Förderung gewährt wird. Entscheidend ist die Regelmäßigkeit des Sparens und nicht unbedingt die Höhe des Betrags. Die Höhe des Betrags ist immer abhängig von der jeweiligen Lebenssituation.

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