30.09.2011
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RENTENBESTEUERUNG RECHNER

Rentenbesteuerung: Rechner zur Ermittelung des Freibetrages sind kostenlos

Rechner für die Rentenbesteuerung sind kostenlos.
Rechner für die Rentenbesteuerung sind kostenlos.   © freehandz - Fotolia.com

Die Renteneinnahmen gehören, wie der Name sagt, zu den Einnahmen und müssen versteuert werden. Allerdings nicht monatlich, sondern einmal im Jahr bekommt der Rentner einen Steuerbescheid. Bei einer positiven Bilanz müssen keine Steuern bezahlt werden. Wird nun aber ein Nebenjob ausgeführt und damit eine zusätzliche Vergütung eingenommen, kann es vorkommen, dass Steuern bezahlt werden müssen. Fällt die Steuerbilanz während mehrerer laufender Jahre positiv aus, kann eine Befreiung von der Veranlagung beantragt werden.

Rentenbezüge werden nicht voll ausgezahlt, da vorab schon Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung abgezogen werden. Diese sind variabel, da sich der Versicherungsstatus im Laufe der Rentenzeit ändert. Seit 2005 muss auf 50 % der Rente Steuern bezahlt werden. Die Differenz zwischen zu versteuernder Rente und Freibetrag wird mit dem laufenden Steuersatz vermehrt, und daraus ergibt sich die zu zahlende Steuer. Der steuerfreie Betrag bleibt während der ganzen Rentenzeit konstant, er wird bei Renteneintritt ermittelt und verändert sich nicht. Tritt jedoch eine Rentenerhöhung ein, kann sich der zu versteuernde Betrag soweit erhöhen, dass eine Steuerpflicht eintritt.

Jedem Rentner steht es frei, sich ein Nebeneinkommen zu verschaffen. Dazu gehören Zinsen aus Vermögen, Einkommen aus Vermietungen oder Nebenjobs. Diese Beträge werden zu den Rentenbezügen hinzugezählt, übersteigen die Summen den Steuerfreibetrag wird eine negative Steuerbilanz fällig. Es wird jeden Rentenbezieher geraten, eine jährliche Steuererklärung abzugeben, dies ist weitaus problemloser, als später eine gebündelte Erklärung. So wird ein Verdacht auf Steuerhinterziehung schon im Vorfeld vermieden. Werden Betriebsrenten bezogen, muss auf jeden Fall eine Steuererklärung abgegeben werden, da diese Form der Rentenbezüge dem Finanzamt gemeldet wird. Betriebsrenten entstehen entweder aus Direktbezügen vom Arbeitgeber oder aber aus einer Direktversicherung. Diese Bezüge wurden bei der Einzahlung teilweise steuerfrei getätigt, deswegen müssen sie jetzt versteuert werden. Die persönliche Identitätsnummer gibt dem Finanzamt Einblick in die steuerlichen Belange jeder Person, deswegen: Lieber vorab ein bisschen mehr Schreibarbeit als hinterher eine saftige Steuernachzahlung.

Bis im Jahr 2040 sollen laut einem Regierungsbeschluss die Renten zu 100 % versteuert werden. Diese Besteuerung soll schrittweise in den nächsten dreißig Jahren aufwärtsgehen. Seit 2010 müssen immerhin schon 58 % versteuert werden. Dieser Grundsatz gilt für alle gesetzlichen Altersbezüge, davon ausgeschlossen sind private sowie Unfallrenten.

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