In der gesetzlichen Rentenversicherung sind im Jahr 2009 insgesamt etwa 20,5 Millionen Rentner eingetragen und insgesamt 52,2 Millionen Deutsche versichert. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt seit dem 01. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und ist eingeteilt in die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Letztere vergibt die sogenannte Knappschaftsrente an im Jahr 2008 insgesamt 1,79 Millionen Rentner in Deutschland.
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Knappschaftsrente sind klar definiert von der Institution der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Dabei gilt, dass nur diejenigen als Versicherte für diese Rente berechtigt sind, welche eine bestimmte Regelaltersgrenze einhalten und natürlich zumindest vermindert im Bergbau tätig sind. Des Weiteren gilt auch, dass in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt in die Rentenzeit mindestens 3 Jahre die Pflichtbeiträge eingezahlt worden sind und die allgemeine Wartezeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung erfüllt worden ist. Können diese Voraussetzung nicht erfüllt werden, dann ergibt sich aus den Gesetzesregelungen eine weitere Alternative zum Erhalt von Zahlungen im Rahmen der Knappschaftsrente. Auch diejenigen Versicherten, die das 50ste Lebensjahr bereits vollendet haben und eine sogenannte 25-jährige knappschaftliche Wartezeit erfüllen konnten erhalten die Knappschaftsrente. Dabei gilt, dass der Versicherte keine wirtschaftlich gleichwertigen Tätigkeiten mehr ausüben kann, wie in der knappschaftlichen Arbeitsperiode.
Für die Rente der in einer Knappschaft, welche auch als Bergmannsrente bezeichnet wird, gilt eine Berechnung für jedes anrechnungsfähige Versicherungsjahr in Höhe von 0,8 Prozent. Die knappschaftliche Rentenversicherung zahlt auch ein sogenanntes Knappschaftsruhegeld an die entsprechend Versicherten aus, wenn diese ein bestimmtes Alter erreicht haben. Nicht wie bei der Bergmannsrente ist dann eine Vollendung des 50. Lebensjahres gefordert, sondern mindestens die Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten.