Das System der Rentenversicherung ist auf dem sogenannten Generationenvertrag aufgebaut. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge der Versicherten für die Auszahlung der Renten genutzt werden. Zeitgleich erwirbt der Versicherte mit Zahlung des Beitrages Anspruch auf seine Altersrente, wenn er das entsprechende Alter erreicht hat. Dieses liegt bis zum Jahre 2012 bei Vollendung des 65. Lebensjahres, wird aber dann schrittweise auf 67 angehoben.
Voraussetzung für den Erhalt der Altersrente ist die Vollendung des 63. Lebensjahres und die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Auf diese Wartezeit werden u.a. auch die Zeiten der Kindererziehung angerechnet. Wird mit 63 Jahren die Rente in Anspruch genommen, so liegt das vor dem gesetzlichen Rentenalter, weshalb der Rentenanspruch dann geringer ist.
Für jeden Monat, den man eher in Rente geht, werden 0,3 Prozentpunkte abgezogen. Über den gesamten Zeitraum der Rentenzahlung bleibt dann dieser geminderte finanzielle Anspruch bestehen. Eine Erhöhung des Rentenbetrages erfolgt nur bei einer generellen Anpassung der Renten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Um die sogenannte Versorgungslücke zu schließen, können im Vorfeld freiwillige Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.
Trotz finanzieller Einbußen in Rente mit 63 zu gehen, kann unter Umständen von Vorteil sein und muss individuell erwogen werden: Durch den meist jahrelangen physischen und psychischen Stress im Berufsalltag können die körperlichen Reserven aufgebraucht sein. Das hat eine verminderte Leistungsfähigkeit zur Folge. Mit dem verdienten Ruhestand kommt dann die Zeit der Ruhe, Erholung und teilweiser Regenerierung. Die Rentner von heute sind aktiv und nehmen sich Zeit für all die Dinge, die während ihrer Berufstätigkeit nicht möglich waren.
