16.06.2011
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RÜCKKAUFSWERT FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG

Danach richtet sich der Rückkaufswert für eine Fondsgebundene Lebensversicherung

Durch den Verkauf erhält der Versicherte den sogenannten Rückkaufswert seiner fondsgebundenen Lebensversicherung zurück.
Durch den Verkauf erhält der Versicherte den sogenannten Rückkaufswert seiner fondsgebundenen Lebensversicherung zurück.   © Doc RaBe - Fotolia.com

Eine Lebensversicherung dient der Absicherung des Todesfalls oder des Lebens eines Versicherten. Im Fall des Eintritts des Todes erhalten die Hinterbliebenen einen im Vorfeld festgelegten Betrag. Im Erlebensfall wird die Vertragssumme an den Versicherten ausgezahlt. Dies kann in einem Betrag erfolgen oder auch in monatlichen Teilbeträgen geschehen. Bei einer Fondgebundenen Lebensversicherung, also einer Lebensversicherung, die auf Fondsbasis funktioniert, liegt der Ertrag im Gewinnfall höher als bei herkömmlichen. Der Grund dafür ist, dass die Beiträge in Investmentfonds investiert werden. Die Rendite wird an den Anleger ausgezahlt. Jede Lebensversicherung kann beitragsfrei gestellt, beliehen oder auch gekündigt werden. Bei einer Kündigung wird der Vertrag eigentlich verkauft. Der Käufer ist in diesem Fall das Versicherungsunternehmen. Durch den Verkauf erhält der Versicherte den sogenannten Rückkaufswert seiner fondsgebundenen Lebensversicherung zurück. Dieser entspricht aber nicht den bereits eingezahlten Beiträgen, sondern liegt meist unterhalb der Summe.

Die Fondgebundene Lebensversicherung existiert bereits seit 1970 und ist eine der häufigsten Lebensversicherungen. Mittlerweile gibt es auch einige eingebaute Sicherheiten. So bieten bestimmte Versicherungsunternehmen Garantiefonds an, die eine bestimmte Rendite garantieren. Diese ist zwar nicht so hoch wie sonst, aber der Gewinn ist gewährleistet. Andere Verträge garantieren mindestens die eingezahlten Beiträge als Versicherungssumme, auch wenn die Kurse fallen. Je nach Vertragsart ist auch der Rückkaufswert der fondgebundenen Lebensversicherung von den Renditen abhängig. Der Rückkaufswert einer herkömmlichen Lebensversicherung soll die gezahlten Beiträge abdecken. Von diesen werden aber noch die Verwaltungsgebühren abgezogen. Aus diesem Grund werden meist in den ersten zwei Jahren keine Rückkaufswerte gezahlt. Bei Lebensversicherungen auf Fondsbasis können diese Werte entsprechend der Rendite höher ausfallen, dies ist jedoch nicht garantiert.

Kommt eine Fondgebundene Lebensbversicherung zur Auszahlung, werden die Gewinne genauso versteuert wie bei der herkömmlichen. Die Rückkaufswerte sind nicht steuerpflichtig, da sie meist geringer sind als die Beitragssumme und somit keine Gewinne für den Anleger enthalten. Sollten die Werte jedoch aufgrund von hohen Renditen die Beitragssumme überschreiten, muss auf die Differenz von Beitragssumme und Auszahlungsbetrag eine Steuer von 25 % zusätzlich zum Solidaritätszuschlag und der eventuellen Kirchensteuer gezahlt werden. Dies kommt jedoch sehr selten vor. Für die Rückkaufswerte einer fondsgebundenen Versicherung gilt auch, dass diese oft nur sehr geringe Renditen beinhalten. Bei Vertragsabschluss sollten die Konditionen für den Versicherungsfall und die Rückkaufswerte genau geprüft werden, da es immer noch Verträge gibt, die keine Mindestleistungen garantieren. Dies birgt aber ein großes Risiko für den Versicherten. Wenn man dann noch zusätzlich die Fonds kontrolliert und auf Mischfonds achtet, dann ist das Gesamtrisiko relativ klein. Ein Mischfonds ist eine Kombination von sicheren und unsicheren Aktien, die unterschiedliche Renditen erwirtschaften.

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