25.08.2011
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GEGENSEITIGE RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

Gegenseitige Risikolebensversicherung: Absicherung der Familie im Todesfall

Sichern Sie Ihre Familie ab. Mit einer gegenseitigen Risikolebensversicherung.
Einbe gegenseitige Risikolebensversicherung sichert die Familie im Fall der Fälle ab.   © Artur Gabrysiak - Fotolia.com

Eine Partner-Risikoversicherung wird zwischen zwei Lebensgefährten abgeschlossen, um sich gegenseitig Sicherheit zu bieten, wenn eine der beiden Personen ums Leben kommt. Das heißt, die Versicherung tritt nur in Kraft, wenn der Tod einer der Partner während der Vertragslaufzeit eintritt. In diesem Fall wird seinem Lebensgefährten eine bestimmte Summe ausgezahlt, damit er und seine Familie nicht plötzlich vor große finanzielle Probleme gestellt werden.

Da die Versicherungssumme nur im Todesfall während der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird, kann die Partner-Risikoversicherung zu günstigeren Konditionen als gewöhnliche Altersvorsorgeversicherungen angeboten werden. Das heißt, für eine Versicherungssumme von 100.000 € muss der Versicherte insgesamt etwa 600 € einzahlen. Meistens wird die Versicherung für etwa 10 Jahre abgeschlossen. Somit sind im Monat ungefähr 5-10 € fällig. Die konkrete Summe wird in Abhängigkeit vom Alter, dem Geschlechtes und weiteren Faktoren bestimmt. Nichtraucher zahlen darüber hinaus weniger als Raucher. Für den Fall, dass einer der Partner Nichtraucher und der andere Raucher ist, empfiehlt es sich, separate Verträge abzuschließen. Außerdem kann zusätzlich zum Partner auch die Familie versichert werden, wofür höhere Beiträge zu entrichten sind.

Die gegenseitige Lebensversicherung bietet sich nicht nur für ältere Paare, sondern besonders auch für junge Familien an. Viele junge Paare sind finanziell noch nicht unabhängig und müssen einen Kredit abbezahlen, beispielsweise, wenn sie sich ein Haus gekauft haben. Sollte es zum unerwarteten Tod einer der Personen kommen, so gerät die Familie leicht in existenzielle Nöte. Auch wenn dieser schlimmste Fall nicht oft eintritt, so sorgt eine Vorsorgeversicherung doch für ein deutlich sichereres Gefühl. Denn die Vorstellung, dass die Familie zusätzlich zum Tod eines Elternteils noch finanzielle Nöte ertragen muss, bereitet vielen Personen großes Unbehagen.

Eine andere Situation, in der eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden kann, ist zur Absicherung einer Hypothek. Es mag zum Beispiel vorkommen, dass jemand einen Kredit aufnimmt, aber zu Tode kommt, bevor er ihn abzahlen konnte. In diesem Fall ist seine hinterbliebene Familie in der Regel für die Rückzahlung der Summe zuständig. Hat die Person jedoch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, so würde die zu zahlende Summe im Todesfall automatisch beglichen werden. Damit wird die Familie vor hohen Schulden bewahrt, die zusätzlich zum Tod des Familienmitglieds auf sie zukommen würden. Vielen Personen wird durch diese Möglichkeit die Entscheidung, einen Kredit aufzunehmen, enorm erleichtert. Denn durch die Risikolebensversicherung können sie sicher sein, dass die etwaigen Schulden in keinem Fall auf andere Personen zurückfallen.

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