20.09.2011
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE RECHNER

Betriebliche Altersvorsorge: Rechner, Tipps und Hinweise

Betriebliche Altersvorsorge: Rechner, Tipps und Hinweise
Betriebliche Altersvorsorge: Rechner, Tipps und Hinweise   © Bernd_Leitner - Fotolia.com

Die betriebliche Altersvorsorge ist steuerlich gegenüber anderen finanziellen Dienstleistungen des Arbeitgebers begünstigt und wird im § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) geregelt. Der Arbeitgeber hat auf verschiedenen Wegen die Möglichkeit, die Altersvorsorge sowie die Absicherung bei Tod oder Invalidität zu unterstützen. Eine der meist verbreitetsten Wege ist die Direktzusage; in diesem Fall zahlt der Arbeitgeber monatlich Beträge an seinen Pensionssicherungsverein. Größere Arbeitgeber können zu diesem Zweck unter Umständen eine eigene Pensionskasse gründen.

Ein Pensionsfonds kann vom Arbeitgeber gewählt werden, wenn die Rentenabsicherung zu einem großen Teil aus Aktien bestehen soll. Seit 2005 haben Arbeitgeber die Möglichkeit ihren Angestellten eine Direktversicherung anzubieten. In diesem Fall werden die Beiträge vom Bruttolohn abgezogen und in eine Rentenversicherung eingezahlt. § 3 Nr. 63 EStG besagt, dass bis zu 4 % zur Beitragsbemessungsgrenze (West) steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden können. Erst die späteren Rentenzahlungen unterliegen dann der Steuerpflicht. Dies ist für den Versicherungsnehmer vorteilhaft, da er dann meist eine vorteilhaftere Steuerklasse hat.

Ein guter Rechner für die betriebliche Altersvorsorge kann aus zweierlei Gründen sinnvoll sein: Zum einen ist er eine gute Möglichkeit, die zu erwartende Rentenzahlung hochzurechnen. Ausgehend das davon kann dann entschieden werden, ob eine zusätzliche private Rentenversicherung notwendig ist. Zum anderen können steuerlich Aspekte und die Rentabilität unterschiedlicher Anlageformen errechnet werden. Beides ist unbedingt notwendig, um eine fundierte Entscheidung zur Altersvorsorge zu treffen. Gerade für jüngere Menschen ist es wichtig, ein sinnvolles Altersvorsorgekonzept zu haben, das unter Umständen auch nach mehreren Arbeitgeberwechseln noch tragfähig ist. Zur gesetzlichen Rentenversicherung kann der Deutsche Rentenversicherungsbund Auskunft geben und bietet zusätzliche weiterführende Informationen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge.

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