23.09.2011
Artikel
KAPITALGEDECKTE ALTERSVORSORGE

Basiswissen zum Thema „kapitalgedeckte Altersvorsorge“

Wichtig für die kapitalgedeckte Altersvorsorge ist eine private Vorsorge.
Wichtig für die kapitalgedeckte Altersvorsorge ist eine private Vorsorge.   © rollover - thinkstock

In Deutschland basiert die gesetzliche Rentenversicherung, als Bestandteil der solidarischen Sozialversicherungen, auf einem Umlageverfahren. Angesichts steigender Rentner-Zahlen bei, wird dieses Umlageverfahren und damit die Zuverlässigkeit der staatlichen Altersvorsorge regelmäßig infrage gestellt. Entwickelt sich die Bevölkerung demografisch gesehen von der Dreieckstruktur weg, hin zu einer Pilzstruktur, verliert das solidarische System seine Grundvoraussetzungen. So kann der Fall eintreten, dass Rentner höhere Ansprüche auf Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Kasse haben, als durch Zahlungseingänge von Arbeitnehmern abgedeckt werden.

Abhilfe sollen hier die privaten Rentenversicherungen mit staatlicher Förderung schaffen. Diese kapitalgedeckten Altersvorsorgen basieren auf einem staatlichen Bonusverfahren. Ein Beispiel hierfür ist die sogenannte „Riester-Rente“, benannt nach Walter Riester, 1998-2002 Bundesminister für Arbeit und Soziales. Sie reformiert das gängige Renten-System und bietet Anlegern dadurch eine gewisse Sicherheit. Da das Einstufen einer privaten Vorsorgeform als „Riester-Rente“ einer Art Gütesiegel gleichkommt, können sich Interessenten bei diesen Anlageformen auf kundenfreundliche Modalitäten verlassen. So sollte eine hundertprozentige Kapitalsicherheit gewährleistet sein und Stundungsbedingungen sich an den Interessen der Kunden orientieren. Längere Zeiträume ohne Beitragszahlungen sind ebenso Teil der staatlichen Auflagen, wie eine Pfändungssicherheit während der Ansparphase. Ähnliche Bedingungen bietet die „Rürup-Rente“ (seit 2005).

Hinter einer kapitalgedeckten Altersvorsorge steckt die Grundidee der privaten Vorsorge, unterstützt durch staatliche Zuschüsse. Der Arbeitnehmer zahlt zusätzlich zu der gesetzlichen Sozialversicherung einen freiwilligen Betrag in eine Kapitalanlage ein. Die Anlagenformen sind vielfältig, so kann es sich beispielsweise um einen Sparplan oder einen Fonds handeln. Der vorab definierte und regelmäßig geleistete Beitrag wird vom Staat durch Steuerfreibeträge sowie Zulagen gefördert. In Zahlen ausgedrückt, umfassen die Grundzulagen maximal 154 Euro für Erwachsene, plus einer möglichen Kinderzulage von 185 Euro pro Kind (2008 auf 300 Euro für später Geborene angehoben). Zusätzlich wirkt sich eine Steuerersparnis positiv aus, da sich der Beitrag beim Jahresausgleich in Form von Sonderausgaben bis zu 2100 Euro absetzen lässt. Allerdings muss die spätere Rentenauszahlung in vollem Umfang versteuert werden.

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