17.06.2011
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RÜRUP RENTE STEUER

Mit der Rürup Rente Steuern sparen - so funktioniert's!

Die Rürup-Rente bietet Vorteile in Sachen Steuer
In Sachen Steuer behandelt das Finanzamt die Rürup-Rente auf zwei verschiedene Weisen   © Thomas Reimer - Fotolia.com

Die Rürup-Rente gehört zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Es gibt sie seit 2005 und sie basiert auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sie ist im Vergleich zu anderen Renten kapitalgedeckt, das heißt, dass die Spareinlagen der Anleger am Kapitalmarkt angelegt werden und so Renditen erwirtschaften. Die Rürup-Rente wird generell ab Rentenbeginn lebenslang als Rente ausgezahlt. Der Versicherte hat demzufolge nicht die Wahl zwischen einer Einmalzahlung und einer Rente. Im Vertrag werden neben der Altersrente auch der Todesfall und die Berufsunfähigkeit abgesichert. Auch hier gilt die Verrentungspflicht.

Diese Form der Altersvorsorge hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Zu den Vorteilen gehören die staatliche Förderung, der Schutz vor Vermögensanrechnung bei Arbeitslosigkeit und vor Pfändung, die eingeschlossene Berufsunfähigkeit und die flexible Ansparung. Außerdem wird das Kapital während der Ansparphase nicht versteuert. Zu den Nachteilen zählt man die Versteuerung der Rente, den Ausschluss des Kapitalwahlrechts und die Tatsache, dass das Kapital weder beliehen, verpfändet oder verschenkt werden kann. Beim Tod des Versicherten vor bzw. nach Rentenbeginn verfällt das Kapital oder kann nur anteilig als Hinterbliebenenrente gezahlt werden. In jedem Fall verfällt ein Teil des Kapitals. Außerdem sind für höhere Beiträge als den Mindestbeitrag Bearbeitungsgebühren fällig und der Vertrag kann im Bedarfsfall von keinem anderen Anbieter übernommen werden.

Das Finanzamt behandelt die Rürup-Rente auf zwei verschiedene Weisen. Diese richten sich nach den einzelnen Phasen, der Anspar- und der Rentenphase. Diese werden auch Anwartschafts- und Leistungsphase genannt. Während der ersten Phase können die Beiträge zusammen mit denen für die gesetzliche Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies umfasst einen Gesamtbetrag von maximal 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Paare pro Jahr. Davon sind im ersten Jahr 60 % steuerlich absetzbar und mit jedem weiteren Jahr 2 % mehr. Während der Rentenphase wird die Rürup-Rente begrenzt versteuert, dies gilt bis 2040. Seit 2005 werden 50 % versteuert. Dieser Anteil ist jedes Jahr um 2 % gestiegen. 2011 wurden bereits 62 % versteuert. Jedoch gilt: Der steuerfreie Teil wird zu Beginn der Rente festgesetzt. Das wiederum heißt, dass der Rentner zu Beginn der Rentenphase seinen geltenden Steueranteil erfährt. Dieser wird lebenslang nicht erhöht. Im Jahre 2040 werden 100 % der Rürup-Rente versteuert. Dies bedeutet aber andererseits auch, dass jede Rentenerhöhung zu 100 % versteuert wird.

Diese Form der Altersvorsorge ist insbesondere für Anleger interessant, die eine hohe Steuerlast haben, da hier die steuerlichen Vorteile am deutlichsten werden. Gerade für Selbstständige ist dies fast ausschließlich die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Durch die Anrechnung der Beiträge als Sonderausgaben kann der Steuerzahler einen Teil seiner gezahlten Steuern zurückerhalten.

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