08.08.2011
Artikel
KRANKENVERSICHERUNG DER RENTNER

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) im Visier

Die Krankversicherung der Rentner im Fokus
Die Krankversicherung der Rentner im Fokus   © waxart - Fotolia.com

Die KVdR ist eine Pflichtversicherung für Rentenanwärter und Rentner, die in der Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Laut § 186 Abs. 9 beginnt die Mitgliedschaft in der KVdR an demselben Tag wie die Antragstellung der Rente. In Deutschland lebende Rentner sind den deutschen Gesetzen über die Pflege- und Krankenversicherung unterworfen. Sie können frei wählen, welche Krankenkasse sie nehmen möchten. Zwar ist die KVdR eine Pflichtversicherung, aber sie kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Vorversicherungszeit in der gesetzlichen KV erfüllt ist. Ist dies nicht der Fall, dann muss der Rentner sich selber woanders versichern.

Befreiung der Versicherungspflicht: Gemäß § 8 Abs. 1 kann sich ein Rentner oder Rentenanwärter von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für diese Befreiung muss ein Antrag an die Kasse gestellt werden, die man für die KVdR gewählt hätte. Dieser Antrag muss mindestens drei Monate nach Beginn der Versicherung gestellt werden. Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, mit anderen Worten, sind diese drei Monate verstrichen, ist eine Befreiung nicht mehr möglich. Ist die Befreiung erst einmal wirksam geworden, kann sie nicht widerrufen werden. Auch eine Rückkehr zu einem späteren Zeitpunkt in die gesetzliche Versicherung ist nicht möglich. Auch hat dies zur Folge, dass eine andere Versicherungspflicht entfällt.

Für Rentner relevante Zahlen: Rentenanwärter und Rentner teilen sich die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages mit der Rentenversicherung mit Ausnahme der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung oder der KVdR. Diese müssen einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 % der Rente zahlen und dies ist von ihnen selbst zu entrichten. Das ist der allgemeine Versicherungssatz der Krankenkassen. Dieser Beitrag wird von der Rentenversicherung direkt von der monatlichen Rente einbehalten und an die Krankenkasse ausbezahlt. Ebenso müssen Rentner neben den Beiträgen ihrer gesetzlichen oder privaten KV auch Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung bezahlen. Sie sind nicht berechtigt, dafür Zuschüsse zu beantragen.

Basisbeitragsberechnungen der KVdR: Diese Versicherungsbeiträge richten sich im Einzelfall immer nach der Höhe der Rente. Sollte eine andere Krankenversicherungsvorschrift bestehen, etwa aufgrund einer anderen Arbeit, ist dies irrelevant. Selbst wenn man als Rentner andere Einnahmen hat, wie Versorgungsbezüge, andere Renten oder ein Arbeitseinkommen, sind diese Einkommen beitragspflichtig. Auch wenn man mehrere Renten bezieht, etwa Witwen oder Witwerrenten, Altersrenten oder Arbeitsunfähigkeitsrenten, sind alle diese Renten beitragspflichtig. Sollten Rentner nicht dieser Versicherung angehören, können sie einen Antrag auf einen Zuschuss zu ihrer privaten oder freiwilligen Versicherung stellen. Dieser Antrag ist separat zu stellen. Die Höhe des Zuschusses ist gesetzlich festgelegt. Bei privaten oder freiwilligen Versicherten wird dieser in Höhe des halben Beitrages gewährt. Rechnerisch bedeutet dies, dass sich der Zuschuss auf 7,3 % der Rente beläuft. Anspruch auf diesen Zuschuss besteht ab Beginn der Rente, wenn der Antrag frühzeitig gestellt wurde, andernfalls beginnt der Zuschuss erst mit dem Tag der Antragstellung. Falls es sich um eine Hinterbliebenenrente handelt, besteht Anspruch auf Zuschüsse nur für 12 Monate ab Antragstellung.

Per Mail versenden
  14.07.2011
Antrag | Voraussetzungen BEITRAGSERSTATTUNG RENTENVERSICHERUNG

Dann haben Sie Chancen auf eine Beitragserstattung von der Rentenversicherung

Bei dieser Beitragerstattung handelt es sich um eine Vorschrift, die gesetzlich festgeschrieben ist und aus dem Sozialversicherungsrecht stammt. Die dementsprechende Regelung findet sich unter § 210 SGB VI. Diese Vorschrift besagt, dass auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen die bereits gezahlten Beiträge aus der Rentenversicherung des Berechtigten erstattet werden. mehr…

  22.06.2011
GKV | Rente BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE RENTENVERSICHERUNG

Der Unterschied zwischen Beitragbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine wichtige Kennzahl für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Überschreitet das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers diese Grenze, wird das darüber hinausgehende Einkommen nicht mehr für die Berechnung der Beiträge berücksichtigt. Für die einzelnen Sozialversicherungen gelten dabei durchaus unterschiedliche mehr…

  24.06.2011
Beiträge | Sozialstaat MELDUNG ZUR SOZIALVERSICHERUNG

Die Meldung zur Sozialversicherung - wir erklären den Sachverhalt

Die Wurzeln des deutschen Sozialstaates und der Sozialversicherungen reichen zurück ins 19. Jahrhundert. Sie sind unter anderem mit dem Namen Bismarck verbunden, der als Kanzler des Deutschen Reiches unter Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II. die politischen und sozialen Geschicke Deutschlands maßgeblich mitgestaltet hat. Die fünf zentralen heutigen Sozialversicherungen mehr…

  01.09.2011
Renten | Policen | Sparverträge LEBENSVERSICHERUNG OHNE GESUNDHEITSPRÜFUNG

Lebensversicherung: Ohne Gesundheitsprüfung weniger Geld

Für die insgesamt etwa 120 Lebensversicherer in Deutschland sind Lebensversicherungen immer noch ein gutes Geschäft: Die Neuverträge bringen insgesamt 162,6 Milliarden Euro ein - zusätzlich zu den Beiträgen, die aus den 94,2 Millionen Bestandsverträgen fließen. Die klassische Lebensversicherung hat sich sehr gewandelt: Früher waren die Laufzeiten extrem lang. Mehrere Jahrzehnte mehr…

  17.06.2011
Renten | Steuern | Forderungen RÜRUP RENTE STEUER

Mit der Rürup Rente Steuern sparen - so funktioniert's!

Die Rürup-Rente gehört zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Es gibt sie seit 2005 und sie basiert auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sie ist im Vergleich zu anderen Renten kapitalgedeckt, das heißt, dass die Spareinlagen der Anleger am Kapitalmarkt angelegt werden und so Renditen erwirtschaften. Die Rürup-Rente wird generell ab Rentenbeginn lebenslang als Rente ausgezahlt. mehr…

  23.06.2011
Bergmänner | Knappschaft KNAPPSCHAFTSRENTE

Voraussetzungen für den Erhalt einer Knappschaftsrente

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind im Jahr 2009 insgesamt etwa 20,5 Millionen Rentner eingetragen und insgesamt 52,2 Millionen Deutsche versichert. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt seit dem 01. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und ist eingeteilt in die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. mehr…

  22.06.2011
Rürup | Fonds | Riester FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNG

Voraussetzungen, damit die fondsgebundene Rentenversicherung steuerlich absetzbar ist

Eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge ist die sogenannte fondsgebundene Rentenversicherung. Dabei handelt es sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung, bei der der gesamte Leistungsanspruch des Versicherten - oder zumindest ein großer Teil davon - direkt an die Wertentwicklung von ausgewählten Finanzinstrumenten gebunden ist. In der Regel werden zu diesem Zweck mehr…

 
finanzkraft|pid-6481862|aid-479902