17.01.2012
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GESETZLICHE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG KFZ

Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Kfz richtig versichern

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Beim Auto ist die Haftpflicht Pflicht.   © Kramografie - Fotolia.com

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge. Sie soll mögliche Schadensersatzansprüche von Dritten abdecken, die beim Betrieb eines Kfz im Straßenverkehr entstehen. Ersatzpflichtige Schäden können zum Beispiel bei Verkehrsunfällen entstehen, für die der versicherte Kfz-Fahrer verantwortlich ist oder die er ohne eigenes Verschulden zu vertreten hat. Grundsätzlich sind die Kfz-Versicherungen in der Europäischen Union rechtlich gleich ausgestaltet. Jedoch unterscheiden sich die Höchstentschädigungssummen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten voneinander.

Rechtlich muss der Fahrer, der den Schaden verursacht hat, diesen auch ersetzen. In der Praxis ist es aber unmöglich, alle Inhaber eines Führerscheins zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu verpflichten. Der Gesetzgeber greift aus diesem Grund in die Trickkiste: Per Gesetz (§ 7 des Straßenverkehrsgesetzes) haften in Deutschland nicht nur Fahrer, die für den Schaden verantwortlich sind, sondern auch die Fahrzeughalter, die den Schaden gar nicht verschuldet haben. Alle Fahrzeughalter sind zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet (Kontrahierungszwang). Die Versicherer sind damit ebenfalls zur (einmaligen) Annahme eines Versicherungsantrags verpflichtet und dürfen den Antrag nur unter engen Voraussetzungen ablehnen. Die Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden (darunter Heilungskosten und Invaliditätsrenten), Sachschäden (Reparaturen), Vermögensschäden, Immaterialschäden (etwa Schmerzensgeld) sowie Schäden, die sich aus der Betriebsgefahr ergeben. Der Fahrer des Pkw ist grundsätzlich nicht mitversichert (es sei denn, es handelt sich um den Pkw-Halter). Die Versicherungen verfügen in der Regel über eine Regulierungsvollmacht und dürfen damit Schäden gegen den Willen des Versicherten regeln. Das eröffnet jedoch den Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Wirkung für die Zukunft. Wer geschädigt wurde, kann die Haftpflichtversicherung auf direktem Wege in Anspruch nehmen und Geld verlangen. Dadurch muss sich derjenige nicht mit dem Halter oder Fahrer auseinandersetzen und muss zum Beispiel bei deren Zahlungsunfähigkeit nicht befürchten, leer auszugehen.

Die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer deutlich. Wer schadenfrei fährt, kann mit Versicherungsprämien rechnen. Der Beitrag kann bis zu 75 % reduziert werden. Umgekehrt kann der Beitrag bis zu 260 % erhöht werden, wenn es besonders häufig zu Schäden kommt. Auch weitere Besonderheiten werden bei der Prämienberechnung herangezogen, darunter: Pkw-Typklasse (und damit die statistische Häufigkeit von Schäden und Reparaturen bei bestimmten Pkw-Modellen), Zulassungsort (und damit die Häufigkeit von Unfällen in bestimmten Gebieten), Alter und Beruf des Versicherten, Alter des Pkw, Zeitpunkt der Führerscheinausstellung, jährliche Fahrleistung, regelmäßiger Pkw-Abstellort, Punktestand im Verkehrszentralregister usw. Die gesetzlich vorgeschriebenen minimalen Entschädigungssummen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung betragen 7,5 Mio. EUR für Personenschäden, 1 Mio. EUR für Sachschäden und 50.000 EUR für Vermögensschäden, die nicht mit Personen- oder Sachschäden zusammenhängen (Stand: November 2011).

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