Laut Statistiken aus dem Jahre 2009 und 2010 gibt es etwa 3.300 Anmietstationen der verschiedenen Autovermietungen in Deutschland. 60 % der Kunden buchen ein Auto, um auch das Ausland zu bereisen, die anderen 40 % bereisen die deutschen Straßen. 100%ige Sicherheit steht dabei an erster Stelle. Aber nicht nur das Fahrzeug sollte abgesichert sein. Eine Insassenunfallversicherung dient dem Schutze der Personen während einer Autofahrt. Bei den Autovermietungen wird die Insassenunfallversicherung, auch Personenschutzversicherung genannt, pauschal für alle abgeschlossen. So sind alle Insassen versichert. Unter Umständen kann diese Versicherung auch nur für bestimmte Plätze im Fahrzeug vereinbart werden.
Dieser Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn mit dem Mietwagen das Ausland erreicht wird. Wichtig hierbei ist es aber bei der Buchung anzugeben, dass man mit dem Mietwagen in das Ausland reisen möchte. Jedoch sollte geprüft werden, ob eine Insassenunfallversicherung wirklich notwendig ist. Denn meist wird der Versicherungsschutz schon durch andere Versicherungen abgedeckt. Wird ein Unfall schuldhaft verursacht, so zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch Ersatzansprüche der Insassen. Die Krankenkasse deckt dann noch die Kosten der ärztlichen Behandlungen, Heilkosten sowie der Krankenhausaufenthalte.
Die Insassenunfallversicherung verfügt über eine weitere Zusatzleistung. Die Versicherung haftet bei Unfällen, die durch Fußgänger verursacht werden, welche jedoch keine private Haftpflichtversicherung haben oder bei denen die finanziellen Mittel gleich null sind.
