06.07.2011
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BAGATELLSCHADEN KFZ

Mit einem Bagatellschaden am Kfz sollte man nicht leichtfertig umgehen!

Bei einem Bagatellschaden mit dem Kfz kann es günstiger sein, den Schaden selbst zu begleichen.
Bei einem Bagatellschaden mit dem Kfz kann es günstiger sein, den Schaden selbst zu begleichen.   © MH - Fotolia.com

Ob Beulen, Scherben oder Kratzer - kleinere Unfallschäden im Reparaturwert von bis zu 700 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) gelten als Bagatelle, und sollten von jedem Autofahrer als solche eingestuft werden können. Sie stellen etwa ein Viertel aller registrierten Unfälle dar. In manchen Fällen ist eine genaue Einschätzung jedoch aufgrund von Kunststoffabdeckungen am Kfz schwierig. Es ist daher sinnvoll zur besseren Einordnung einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt anfertigen zu lassen. Bei Unsicherheiten - speziell bei Auffahrunfällen und der Frage der Wertminderung - kann auch ein Sachverständigengutachten angefertigt werden. In den meisten Fällen unterhalb der Bagatellschadensgrenze verweigert die Versicherung jedoch die Begleichung der Gutachterkosten, wenn nicht konkrete Anzeichen für mögliche größere Schäden vorlagen.

Da Unfallmeldungen die Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers beeinflussen können, ist es bei geringen Kosten bis zu 600 Euro oft günstiger, diese selbst zu begleichen. Eine private Kostenübernahme ist aber auch noch bis zu sechs Monate nach dem Schadensfall möglich, ohne dass die Versicherungsbeiträge steigen. Andererseits können die Kosten für einen Unfallschaden auch nachträglich innerhalb des laufenden Jahres an die Versicherung übertragen werden. Wer beispielsweise in Schadenfreiheitsklasse 25 ist, wird bei einem Unfall nur in SF-Klasse 22 zurückgestuft und bleibt damit beim Beitragssatz von 30 Prozent.

In jedem Fall sollte man bei einem Unfall die Personen-, Kfz- und Versicherungsdaten austauschen, ein Protokoll zum Hergang anfertigen und Fotos von den betroffenen Stellen machen. Keinesfalls sollte jedoch ein Schuldbekenntnis unterschrieben werden. Bei Parkschäden ist etwa eine Stunde auf den Besitzer des beschädigten Autos zu warten und anschließend eine Meldung über den Bagatelleschaden bei der nächsten Polizeidienststelle sowie bei der eigenen Versicherung abzugeben.

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  12.08.2011
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