In einer aktuellen Studie des Kölner Analyse- und Beratungsunternehmens ServiceValue GmbH, die Anfang Oktober 2011 im Rahmen eines detaillierten Service-Überblicks veröffentlicht wurde, wurden die Leistungen und die Servicequalität von 25 der größten und wichtigsten Kfz-Versicherungsunternehmen und von 9 Direktversicherern unter die Lupe genommen. Grundlage der Untersuchung waren über 4.000 Kundenbefragungen zu 8 Leistungs- und über 40 Servicemerkmalen. Die besten Noten erreichen die Versicherer in den Bereich der Schadenregulierung. Gelobt werden weiterhin die Kundenberatung und Kommunikation. Am schlechtesten wird insgesamt die Kundenbetreuung bewertet: Die Kundentreue wird in der Regel nicht belohnt, der Versicherungsumfang und die Beiträge werden nicht regelmäßig geprüft und nur selten gibt es gute Angebote zur Leistungserweiterung oder zum Wechsel zu Tarifen mit niedrigeren Beiträgen.
Insgesamt schneiden die Kfz-Versicherer in Deutschland mit ordentlichen Noten ab. So wurden die Serviceversicherer LVM, Concordia, Provinzial Rheinland, HUK-Coburg, DEVK, AachenMünchener, Württembergische, Generali, Westfälische Provinzial (Provinzial NordWest), VGH und Zurich und die Direktversicherer CosmosDirekt, HUK24, HDI24, AllSecur und asstel mit den Noten "gut" bis "sehr gut" bewertet. Grundsätzlich werden die Leistungen der Kfz-Versicherer, die ihre Angebote ausschließlich online im Internet unterbreiten, schlechter bewertet. Das betrifft vor allem den Bereich der Kundenbetreuung.
Kommt es zu einem Unfall und soll der Schaden richtig reguliert werden, können einige einfache Verhaltensweisen viel Ärger ersparen. Wird die Polizei nicht zum Unfallort gerufen, sollten die Kontaktdaten mit dem Unfallgegner und der jeweiligen Kfz-Versicherungen ausgetauscht werden. Muss die Versicherung des Unfallgegners den Schaden zahlen (und nebenbei die Höhe des Schadens ermitteln), sollte der Pkw-Halter zur Sicherheit und Kontrolle einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Bei einem sogenannten Kaskofall ist es anders. Dieser tritt ein, wenn der Kfz-Halter mindestens eine Unfall-Mitschuld hat und erreichen möchte, dass die eigene Versicherung die Reparatur des Pkws trägt. In diesem Fall ist der Halter verpflichtet, den Gutachter der eigenen Versicherung zu akzeptieren. Zudem müssen die Ausgaben für den eigenständig beauftragten Gutachter anteilig vom Halter bezahlt werden, wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass er eine Mitschuld am Unfall hatte. Zu beachten ist weiterhin, dass die Versicherung grundsätzlich nur dann die Reparaturkosten vollständig übernimmt, wenn sie den Wiederbeschaffungswert des Pkws nicht mehr als 30 Prozent übersteigen.