20.04.2011
Artikel
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR STUDENTEN

Haftpflichtversicherung für Studenten - Wann sie sich lohnt und wie man sie findet

Manchmal benötigen Studenten eine eigene Haftpflicht.
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Über den Sinn und Zweck einer Privathaftpflichtversicherung braucht man eigentlich nicht zu diskutieren, denn wer sie nicht hat, geht ein großes Risiko ein. Die Gesetzgebung sagt ganz klar aus, dass jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, für diesen Schaden aufkommen muss und mit seinem ganzen Vermögen haftet. Absichern kann man sich dagegen mit einer Privathaftpflichtversicherung, die solche Schäden übernimmt und bezahlt. Trotz dieses nicht unerheblichen Risikos, bei dem schnell Forderungen im Bereich von mehreren Hunderttausend Euro entstehen können, verfügen ca. ein Drittel der Deutschen nicht über eine Privathaftpflichtversicherung, und bei anderen ist die Deckungssumme so niedrig, dass keine ausreichende Deckung im Schadensfall vorhanden ist. Und hohe Schäden können schnell entstehen, wenn zum Beispiel eine Person einen bleibenden Schaden erleidet und ein Haus oder eine Wohnung umgebaut werden müssen oder eine lebenslange Pflege notwendig wird. Bei einem solchen Schaden ist eine Versicherungssumme von zum Beispiel 250.000 Euro nicht ausreichend, sodass der Rest des Schadens aus dem persönlichen Vermögen beglichen werden muss. Dies kann schnell den persönlichen Ruin bedeuten und für einen Studenten das Leben unnötig schwer machen.

Auszubildende und Studenten sind zwar während der Erstausbildung über die Haftpflichtversicherung der Eltern mit abgesichert, aber es stellen sich grundsätzlich zwei Fragen: Haben die Eltern eine Privathaftpflichtversicherung, und ist die Versicherungssumme auch ausreichend, um Schäden in entsprechender Höhe abdecken zu können? Ist beides nicht der Fall, sollte der Auszubildende oder Student aktiv werden und eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen, um sich gegen mögliche Risiken abzusichern. Auch in weiteren Fällen muss sich ein Auszubildender oder Student selber versichern, so zum Beispiel während einer Referendariatszeit. Diese schließt sich an das Studium an und gilt als berufliche Tätigkeit und nicht mehr als Studium, sodass ein Versicherungsschutz über die Eltern für die Privathaftpflichtversicherung nicht mehr reicht. Gleiches gilt, wenn man vor einem Studium bereits berufstätig war, ein Zweitstudium oder eine zweite Ausbildung absolvieren möchte oder verheiratet ist. Ein abgebrochenes Studium oder eine abgebrochene Lehre zählt dabei nicht als abgeschlossene Erstausbildung, sodass die Neuaufnahme einer Ausbildung dann wieder über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt ist. Auch ein direkt vor oder nach einer Lehre oder einem Studium absolvierter Grundwehr- oder Ersatzdienst muss nicht selbst haftpflichtversichert werden, sondern kann weiterhin über die Versicherung der Eltern laufen.

Der Jahresbeitrag für einen studierenden Single mit einer geringen Selbstbeteiligung von zum Beispiel 150 Euro bewegt sich dabei unter 30 Euro pro Jahr. Die Deckungssumme beläuft sich bei diesem Beispiel auf drei Millionen Euro, kann aber auch für zehn oder 15 Millionen Euro abgeschlossen werden. Dabei erhöhen sich die Jahresbeiträge entsprechend, liegen aber selbst bei einer hohen Deckungssumme und ohne Selbstbeteiligung selten bei über 50 Euro pro Jahr. Gegen einen geringen Aufpreis können dann auch Ehepartner oder Lebensgefährten mitversichert werden, sodass für eine gute Absicherung gesorgt ist.

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