29.07.2011
Artikel
BERUFSHAFTPFLICHT FÜR FREIBERUFLER

Das leistet eine Berufshaftpflicht für Freiberufler

Ob Fotograf oder Architekt: Eine Berufshaftpflicht für Freiberufler lohnt sich meist
Eine Berufshaftpflicht für Freiberufler deckt die Risiken des jeweiligen Berufes ab - vom Fotografen bis zum Architekten   © Bulat Yahudzin - Fotolia.com

Eine umfassende Haftpflichtversicherung ist für jeden Bürger zu empfehlen, um hohe Forderungen aus verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzufedern. Wie aber sieht das bei Schäden aus, die aus der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit resultieren? Zum Beispiel in der Berufsgruppe der sogenannten Freiberufler?

Freiberufler sind selbständige Unternehmer, die kein Gewerbe betreiben. In der Regel üben sie eine gesellschaftlich relevante Tätigkeit aus und benötigen hierfür eine hohe berufliche Qualifikation. Nach Angabe des "Bundesverbandes der Freien Berufe" gibt es in Deutschland rund eine Million Freiberufler, die circa 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erwirtschaften und rund 3 Millionen Angestellte haben - darunter rund 128.000 Auszubildende. Welche Berufsgruppen dazugehören, ist unter anderem in den Paragraphen 18 des EStG und 1 des PartGG definiert.

Gerade für diese Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, die solche Schäden abdeckt, die sich aus der Tätigkeit ergeben, denn der Selbständige haftet ansonsten in voller Höhe für die verursachten Schäden. So heterogen wie die Berufsgruppe ist, so unterschiedlich sind auch die Anforderungen an eine solche Versicherung. Anbieter gibt es viele. Zum Beispiel die Gothaer Allgemeine Versicherung AG. Sie hat in ihrem Portfolio eine Haftpflichtversicherung für Ärzte. Diese deckt Personenschäden bis 2 Millionen Euro, Sachschäden bis 1 Million Euro und Vermögensschäden bis 100.000 Euro ab. Die Leistungsbeschreibung für die Versicherung eines Architekten sieht hingegen etwas anders aus, schließlich sind die beruflichen Tätigkeiten völlig unterschiedlich. Bei der Haftpflichtversicherung für einen Architekten sind die Personenschäden ebenfalls bis zu einer Summe von 2 Millionen Euro abgedeckt, Vermögens- und Sachschäden aber nur bis zu 300.000 Euro (Stand der Angaben: Juni 2011).

Die Konditionen und Leistungsspektren der diversen Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich zum Teil ganz erheblich. Gerade bei der Versicherung einer beruflichen Tätigkeit kommt es jedoch auf die konkreten Details an. Wer also mit einer Haftpflichtversicherung seine Arbeit absichern möchte, sollte in jedem Fall Angebote mehrerer Versicherungsgesellschaften einholen, und gegebenenfalls mit dem Versicherungsmakler die individuellen Möglichkeiten besprechen.

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