16.06.2011
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HAUSRAT- UND HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Hausrat- und Haftpflichtversicherung: Das Versicherungs-Duo für jedermann

Keine Hausrat- und Haftpflichtversicherung zu haben, kann ruinöse Folgen haben.
Keine Hausrat- und Haftpflichtversicherung zu haben, kann ruinöse Folgen haben.   © Jochen Schönfeld - Fotolia.com

Es gibt unzählige Artikel zum Sinn und Unsinn von Versicherungspolicen. Allemal sinnvoll und ratsam sind sowohl die Hausrat- als auch die Haftpflichtversicherung. Nicht haftpflichtversichert zu sein kann im Schadensfall ruinöse Folgen haben.

Dennoch ist laut einer Umfrage jeder dritte Haushalt nicht haftpflichtversichert. Dabei sind gute Policen bereits für einen günstigen Jahresbeitrag zu bekommen. Für knapp 60 € jährlich kann sich eine Familie versichern lassen. Man sollte sich erkundigen, wie lange Kinder mitversichert sind. Für Alleinstehende wird es noch günstiger.

Vor Abschluss einer Versicherung sollte man unbedingt auf die Details achten. Bei der Haftpflicht achten viele Verbraucher primär auf eine möglichst hohe Deckungssumme. Diese nützt jedoch nichts, ist die Tätigkeit, bei der ein Schaden entsteht, nicht versichert. Man sollte darauf achten, dass die Versicherung nicht nur im privaten Bereich greift. Schließt der Vertrag eine sogenannte Forderungsausfalldeckung mit ein, übernimmt die Assekuranz eines Versicherten die Zahlung der entstandenen Schadenssumme, sollte der Verursacher selbst nicht haftpflichtversichert sein.

Was viele nicht wissen: Die Haftpflichtversicherung übernimmt normalerweise Schäden, die an gemieteten Gegenständen entstehen. Bei Schäden an geliehenen Gegenständen greift die Versicherung meistens nicht. Helfen Freunde beim Umzug, müssen sie nicht für eventuell entstandene Schäden aufkommen.

Eine Hausratversicherung haben etwa 75 % der Haushalte. Diese schützt zum einen den erfassten Hausrat, zum anderen weist sie die Ereignisse auf, die den Hausrat schädigen können. Auch hier steckt der Teufel im Detail. Die Hausratversicherung muss regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob der Schutzumfang noch aktuell ist. Im Allgemeinen sind Schäden durch Brände, Blitzschläge und Explosionen, Einbrecher, Raub und Vandalismus, Leitungswasser, Rohrschäden, Frostschäden, Sturm und Hagel durch die Police abgedeckt.

Ungern zahlen die Versicherungen jedoch bei Fahrlässigkeit des Versicherten. Entsteht beispielsweise durch eine unbeaufsichtigt laufende Waschmaschine ein Schaden, verweigern viele Versicherer die Zahlung. Daher ist es empfehlenswert eine Klausel, die den „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“, mit der Gesellschaft zu vereinbaren, damit der Schutz auch bei gröberer Fahrlässigkeit greift.

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