Laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (kurz GDV) gibt es in Deutschland mehr als 450 Millionen (Stand 2010) Versicherungsverträge. Bei einer Bevölkerung von circa 82 Millionen Einwohnern kommen demnach auf jeden Bundesbürger fünf bis sechs Versicherungspolicen. Allein im Bereich der Schadens- und Unfallversicherungen existieren mehr als 288 Millionen Verträge. Private Krankenvollversicherungen gibt es circa 8,86 Millionen. Hinzu kommen noch rund 21,6 Millionen Krankenzusatzversicherungen.
Während gesetzliche Krankenversicherungen in der Regel vorgeschrieben sind, und deren Beiträge direkt vom Arbeitgeber an die betreffende Kasse überwiesen wird, handelt es sich bei den Krankenzusatzversicherungen, aber auch bei den Hausrat-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen um Versicherungen, die der Verbraucher direkt und privat mit einer Versicherungsgesellschaft abschließt. Die Bezahlung der Beiträge erfolgt zumeist per Überweisung oder Lastschriftverfahren.
Kommt es nun zu einer verspäteten Zahlung, mahnen die Gesellschaften die offenen Beträge (plus Mahngebühren) zunächst an. Ab der dritten Mahnung werden dann zumeist juristische Schritte eingeleitet. Da die Versicherung auf einem Vertrag zwischen Versichertem und Versicherungsgesellschaft beruht, kann diese im Übrigen ihre Leistungen teilweise oder komplett einstellen, wenn der Versicherte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Um das zu vermeiden, sollten die Beträge nach Möglichkeit pünktlich gezahlt werden.