20.10.2011
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VERANSTALTUNGSVERSICHERUNG

Die Veranstaltungsversicherung: Voraussetzung für Events

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Vor der Party: Veranstaltungsversicherung abschließen!   © makspogonii - Fotolia.com

Veranstaltungsversicherung? Zuerst vergleichen!


Wird ein Event versichert, lohnt es sich für den Veranstalter, die Anbieter zu vergleichen. Die Preise variieren zum Teil erheblich. Auch sollte auf Referenzen geachtet werden. Viele Versicherer geben auf ihren Internetseiten an, welche Veranstaltungen sie versichert haben. Manche zeigen auch Veranstaltungen, die nicht so gut durchgeführt werden konnten und für die das betreffende Versicherungshaus Zahlungen leisten musste. Manche Versicherer werden bei verschiedenen Veranstaltungen regelmäßig in deren Vorbereitung und Durchführung mit einbezogen. Sie kennen sich dann in diesen Bereichen aus und können daher verschiedene Spezialkonzepte auf bestimmte Veranstaltungen anbieten. Das kann z. B. der Festzeltaufbau sein. Das Catering, die Security oder die Technik sind ebenfalls Spezialgebiete mancher Versicherungsanbieter. Oft ist es sogar lohnenswert, verschiedene Bereiche der Veranstaltung bei Spezialanbietern zu versichern. Bei kleineren und übersichtlichen Events mit relativ geringem Risiko lohnt es allerdings meist, ein Komplettpaket der Versicherungsleistungen zu erwerben.

Was deckt die Veranstaltungsversicherung ab


Es gibt mehrere Sachverhalte, welche bei einem Event versichert werden können. Wird eine größere öffentliche Veranstaltung von behördlicher Seite genehmigt, verlangt das Amt in der Regel die Vorlage der Police einer Veranstalterhaftpflichtversicherung. In einer kurzfristigen Veranstalterhaftpflicht können viele eventuelle Schäden eingeschlossen sein. Im Prinzip bietet sie jedes größere Versicherungshaus an. Bei der Firma Eberhardt, Raith und Partner aus München werden bei der Veranstalterhaftpflicht unter anderem Personen und Sachschäden bis zu 2,5 Millionen Euro versichert. Bis zu 1 Million Euro werden für Leitungsschäden gezahlt, 2,5 Millionen Euro für Tätigkeitsschäden und dieselbe Summe für Schäden an gemieteten Gebäuden. Der durch die Versicherten bei Leitungsschäden zu begleichende Eigenanteil beträgt 150,00 Euro bei Mietsachschäden 250,00 Euro.

Veranstaltungsversicherung: Kosten


Der Beitrag zu diesen Veranstalterhaftpflichtversicherungen wird meist anhand der Zahl der Personen ermittelt, die diese Veranstaltung besuchen. Bei 500 oder 1000 Besuchern erfolgt die Berechnung der Beitragssumme meist pauschal und liegt im Durchschnitt bei um die 100,00 Euro. Bei höheren Besucherzahlen wird die Beitragssumme meist pro Person berechnet, z. B. bei 10000 Personen 0,08 Euro pro Person. Dazu kommt in der Regel dann die Versicherungssteuer. Die Teilnehmerzahl muss im Voraus geschätzt werden. Dabei sollte genau überlegt werden. Kommt es zu einem Schaden, und es ist eine größere Personenzahl nachweisbar als angegeben, kann es zu Problemen bei der Auszahlung der Versicherungssumme kommen. Oft ist die Zahl der Besucher anhand der verkauften Eintrittskarten genau nachvollziehbar (Stand Oktober 2011).

Tricks bei der Veranstaltungsversicherung


In der Regel sind die Tarife bei größeren Versicherungshäusern günstiger, aber das muss nicht immer der Fall sein. Oft haben sich auch kleine Unternehmen auf bestimmte Sparten spezialisiert und können diese dann dadurch weitaus billiger anbieten. Oder es kann sein, dass der Versicherungsschutz zwar mehr kostet, aber der Service und die Leistungen bei Problemen gut sind. Es ist immer gut, einen Anbieter bereits im Vorfeld der Veranstaltung persönlich zu kontaktieren und die Versicherung nicht mit einem weit entfernten Hauptbüro telefonisch oder gar nur per Internet abzustimmen.

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