08.06.2011
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VEREINFACHTES INSOLVENZVERFAHREN

Für wen ein vereinfachtes Insolvenzverfahren infrage kommt

Das vereinfachte Insolvenzverfahren ist gegenüber dem Regelverfahren wesentlich einfacher.
Das vereinfachte Insolvenzverfahren ist gegenüber dem Regelverfahren wesentlich einfacher.   © Wolfgang Kraus - Fotolia.com

Seit 1999 kann der Verbraucher die Insolvenz beantragen. In diesem Jahr wurde die bis dahin geltende Konkursordnung für Unternehmen durch das Insolvenzrecht (InsO) für alle Schuldner abgelöst. Bis 2009 wurde die Privatinsolvenz bereits 130.698 Mal eingeleitet. Dieses Verfahren ist für alle Schuldner anwendbar, die nicht als Selbstständige gearbeitet haben oder zum Zeitpunkt der Insolvenz selbstständig sind. Ist der Schuldner selbstständig, dann kann er die Insolvenz beantragen, sofern er nicht mehr als 20 Gläubiger hat und die Schulden nicht aus einem Angestelltenverhältnis resultieren. In allen anderen Fällen muss das Regelverfahren angewendet werden, welches dem alten Konkursverfahren ähnelt.

Um die Privatinsolvenz zu beantragen, muss der Schuldner einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen. Scheitert dieser, weil ein Gläubiger nicht zustimmt, kann das Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Wird der Antrag laut § 311 InsO durch das zuständige Insolvenzgericht angenommen, kann das vereinfachte Insolvenzverfahren eröffnet werden. Dies heißt so, weil es gegenüber dem Regelverfahren wesentlich einfacher ist. In vielen Fällen ist nicht einmal das Erscheinen des Schuldners vor Gericht notwendig. Zu Beginn des Verfahrens wird ein Treuhänder eingesetzt. Dieser verwaltet das Vermögen des Schuldners und teilt es anteilig unter den Gläubigern auf. Ihm obliegt auch die Veräußerung von Wertgegenständen, deren Erlös ebenfalls in die Insolvenzmasse fließt.

Am Ende der sogenannten Wohlverhaltensphase kann dem Schuldner die Restschuld erlassen werden. Dies geschieht nach § 287 InsO, wenn keiner der Gläubiger einen nachweisbaren Grund nach § 290 InsO vortragen kann. Die Wohlverhaltensphase dauert in Deutschland 6 Jahre und während dieser Zeit muss der Schuldner nach den Anweisungen des Treuhänders seinem Beruf nachgehen und darf keine neuen Schulden machen. Ist die Restschuldbefreiung angekündigt, erfolgt der Schlusstermin des Insolvenzverfahrens, bei dem die Verteilung der Masse erfolgt und das Verfahren aufgehoben wird.

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Schulden | gläubiger RESTSCHULDBEFREIUNGSVERFAHREN

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Das Insolvenzverfahren ist für zahlungsunfähige Schuldner in der Regel die einzige Möglichkeit, sich von seinen Schulden zu befreien. Dieses Verfahren gilt seit 1999 nicht mehr nur für Unternehmen, sondern kann auch bei Privatpersonen angewendet werden. Zu diesem Zweck wurde die Konkursordnung durch das Insolvenzrecht (InsO) abgelöst. Bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten mehr…

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Antrag | Schulden | gläubiger PRIVATINSOLVENZ ANTRAG

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Restschuldbefreiung: was es bedeutet und wann es eintritt!

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  12.05.2011
Geld | Hilfe | Schulden HILFE BEI SCHULDEN

Sie haben Schulden? Holen Sie sich Hilfe!

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Geld | Kredite | Schulden BANKÜBLICHE SICHERHEITEN

Was sind bankübliche Sicherheiten? Wir geben einen Überblick.

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finanzkraft|pid-1751071|aid-458521