Das sollten Sie beim effektiven Jahreszins immer im Blick haben
Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert in § 492 Absatz 2 Satz 1 den effektiven Jahreszinssatz. Die Berechnung des Effektivzinssatzes hat ausschließlich nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zu erfolgen. Dabei wird die Berechnung des internen Zinsfußes als vorgeschriebenes Verfahren angewendet. Diese Berechnungsmethode wurde im Jahr 2000 nach den Vorgaben des EU-Ministerrates mehr…