27.04.2011
Artikel
AUTOS LEASEN

Das neue Auto beim Händler leasen. Darauf sollten Sie achten

In Deutschland werden hauptsächlich Kraftfahrzeuge Bestandteil eines Leasingverhältnisses – der Anteil dieser Produktgruppe an allen geschlossenen Verträgen beträgt mehr als 60 Prozent. Auf den weiteren Plätzen geleaster Produkte sind Baumaschinen mit rund 13 Prozent und Büroausstattung – insbesondere Anlagen zur elektronischen Datenverarbeitung – mit etwa 10 Prozent zu finden. Betrachtet man die einzelnen Branchen, so wird vor allem im Baugewerbe auf das Leasing zurückgegriffen – Schätzungen zufolge werden mehr als 80 Prozent der getätigten Investitionen durch Leasing finanziert. Die Finanzkrise ab 2007 hatte auch weitreichende Konsequenzen für das Leasing-Geschäft: Der Rückgang von Neuabschlüssen wurde in den Folgejahren auf rund 20 Prozent geschätzt. Bestehende Verträge wurden in den Krisenjahren eher verlängert, als dass neue abgeschlossen wurden.

Wer ein Auto least, der sollte einige Besonderheiten beachten. Leasingverträge werden als "atypische Mietverträge" bezeichnet – zwar ähneln sie dem klassischen Mietvertrag, allerdings gibt es auch einige gravierende Unterschiede. Regelmäßig sucht man sich selbst den Wagen mit der gewünschten Ausstattung aus und verhandelt auch den Preis mit dem Händler. Anschließend nimmt die Leasinggesellschaft eine Überprüfung und Bewertung der Konditionen vor – in vielen Fällen ist das Leasen aber auch direkt vom Händler möglich. Die entstehenden Kosten werden mit dem zeitgleich abgeschlossenen Vertrag zur Nutzungsüberlassung gegenfinanziert.

Besonders wichtig sind die Pflichten, die den Nutzer des Autos während des Überlassungszeitraums treffen – der entsprechende Vertrag sollte deshalb genau gelesen werden, bevor man ihn unterzeichnet. So ist die Instandsetzung und Wartung des Fahrzeugs Sache des Leasingnehmers – er muss dafür sorgen, dass es im Schadensfall repariert wird, denn bei Vertragsende muss die Sache frei von Beschädigungen oder Mängeln sein. In einigen Fällen dürfen nur bestimmte Werkstätten aufgesucht werden. Auch um Versicherungspolicen wie Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung für das Auto muss sich der Leasingnehmer kümmern – als Fahrzeughalter behandelt er das Auto quasi so, als wäre es sein eigenes. Geplante bauliche Veränderungen am Pkw sind mit dem Leasinggeber abzustimmen, der sein Einverständnis jedoch ohne Angabe von Gründen verweigern kann.

Auch wenn am Ende eines Leasingvertrages häufig die Überlassung der Leasingsache zu einem bestimmten Kaufpreis steht, so darf diese Überlassung nicht als Grund für den Abschluss eines Leasingvertrags fungieren. Das hat rechtliche Gründe: Würde von vornherein der Eigentumserwerb das Ziel sein, so läge kein Leasing, sondern ein Mietkauf vor – dies hätte unter anderem steuerrechtliche Konsequenzen.

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