12.08.2011
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BAFÖG KONTO

Wer Bafög beantragt muss alle Konto-Eingänge offen legen, oder?

Antragsteller müssen in den Formularen des BAföG-Amtes ihr Konto offenlegen
Antragsteller müssen in den Formularen des BAföG-Amtes ihr Konto offenlegen   © vege - Fotolia.com

Antragsteller müssen in den Formularen des BAföG-Amtes angeben, über welche finanziellen Rücklagen sie verfügen. Zunächst muss das BAföG-Amt über die regelmäßigen Einkünfte des Studenten, seiner Eltern und möglichem Ehepartner informiert werden. Wenn der Student über Geldanlagen in Form von Sparbüchern, Wertpapieren, Lebensversicherungen, Bausparverträgen oder private Rentenversicherungen verfügt, müssen diese mit der Höhe ihres Wertes im Formular eingetragen werden. Dasselbe gilt für Gewinne aus bebauten und unbebauten Grundstücken, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, Betriebsvermögen sowie sogenannte Vermögensgegenstände, zu denen beispielsweise Autos zählen. Außerdem werden Auskünfte über das Einkommen des Studenten verlangt. Neben dem voraussichtlichen Gehalt für den Bewilligungszeitraum sind hiermit beispielsweise auch Einnahmen gemeint, die durch die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien entstehen sowie Witwenrenten oder Stipendien von privaten Stiftungen oder vom Staat. Allerdings muss nur ein pauschaler Betrag für das gesamte Jahr eingetragen werden, sodass es nur wichtig ist, unter einem Gesamteinkommen von 4.800 € brutto zu bleiben. Wenn der Student mehr verdient, muss er mit einer Senkung des BAföG-Satzes rechnen.

Für alle gemachten Aussagen zu voraussichtlichen Einnahmen während des Bewilligungszeitraumes und den Vermögensverhältnissen müssen entsprechende Belege erbracht werden. Dabei wird geprüft, ob das Guthaben aller Konten insgesamt über einem Betrag von 5.200 € liegt. Ist das der Fall, wird in der Regel kein Anspruch auf BAföG-Zahlungen ausgesprochen. Um das vorhandene Guthaben auf Konten und Sparbüchern nachzuweisen, müssen Kopien von Kontoauszügen vorgelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Dokumente das Datum der Antragsstellung tragen. Es geht ausschließlich darum, dass der aktuelle Kontostand ersichtlich wird. Wenn auf dem Kontoauszug Buchungen stehen, die dem Antragsteller unangenehm sind, kann er diese mit einem schwarzen Stift unkenntlich machen. Dieser Vorgang wird einmalig für die Antragstellung durchgeführt. Danach wird zunächst keine Einsicht mehr in die Konto-Eingänge gefordert. Es ist allerdings möglich, dass das BAföG-Amt einen Datenabgleich beim Bundeszentralamt für Steuern durchführt.

Auch die Eltern und der Ehepartner des Antragstellers müssen Angaben zu ihrem voraussichtlichen Einkommen im Bewilligungszeitraum sowie zu Einkommensteuerabgaben, Kirchen- und Gewerbesteuer, möglichen Renten und Unterhaltszahlungen für das vorletzte Jahr machen. Dazu müssen Lohnabrechnungen und Steuerbescheide abgegeben werden. Im Gegensatz zum Antragsteller sind aber keine Kontoauszüge erforderlich, nur das Einkommen ist relevant.

Wenn Studenten verheiratet sind und Kinder haben, steigen die Freibeträge für den Ehepartner auf 535 € im Monat und für jedes Kind auf 485 € im Monat.

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