Optionsscheine werden auf den internationalen Handelsplätzen häufig auch als Warrants bezeichnet und stellen verbriefte Optionen dar. Damit ist gemeint, dass diese Optionen als Wertpapiere ausgestaltet sind, die wie andere Aktien auch durch Angabe der Wertpapierkennnummer (WKN) gehandelt werden können, ohne dass ein Zugang zu einer Terminbörse erforderlich wäre. Hierdurch wird die Handelbarkeit der Optionen erhöht und auch Einsteigern in das Geschäft ermöglicht, auf einfache Art und Weise mit Optionen eine Rendite zu erzielen. Auf diese Weise konnten alleine in Deutschland Umsätze von über 130 Milliarden Euro erzielt werden. Vorteile ergeben sich bei den Optionen dadurch, dass solche Papiere auch in kleineren Losgrößen am Retail-Markt verkauft werden können, das heißt, dass die Stückelung der Optionen hier besonders klein ist und damit attraktiv für Kleinanleger. Übliche Kurse bei den kleinen Losgrößen reichen von einem bis zu fünf Euro. Die Laufzeit der Optionsscheine kann bis zu 10 Jahre betragen.
Bei einer Option handelt es sich um das Recht, nicht aber um die Pflicht eine Sache bzw. einen bestimmten Wert zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen. Aus diesem Recht ergibt sich deshalb auch die Möglichkeit, eine Option ungenutzt verfallen zu lassen, wenn sich aus der Ausübung der Option ein finanzieller Nachteil ergeben würde. Optionen, die einem dabei das Recht einräumen eine Sache zu kaufen (Bezugsrecht), werden dabei als Call-Optionen bezeichnet, Verkaufsoptionen hingegen als Put-Optionen.
Diese Überlegungen gelten jedoch nur für den Käufer einer Call- oder Put-Option. Auf der anderen Seite steht der Verkäufer dieser Optionen, der sogenannte Stillhalter. Wird eine Call-Option vom Käufer der Option ausgeübt, muss der Stillhalter in jedem Fall zum vorher festgelegten Kurs kaufen, bei einer Put-Option entsprechend verkaufen. Die Seite des Stillhalters ist also deutlich risikobehafteter. Zudem sind Verluste aus Optionen steuerlich nicht absetzbar. Darf die Ausübung während der Bezugsfrist erfolgen, spricht man von einer "amerikanischen Option", darf sie nur zum Ende der Frist erfolgen, spricht man von einer "europäischen Option".
Bei einem Optionsschein verhält es sich so, dass der Emittent die Position des Stillhalters einnimmt. Als Käufer eines solchen Scheines kann der eigene Verlust deshalb nie größer werden als der Kaufpreis der Option - gesetzt den Fall, dass man die Option nicht mehr weiterverkaufen kann. Das wäre etwa dann der Fall, wenn man Optionsscheine für den Kauf einer Aktie zu 100 Euro erworben hat und der Kurs dieser Aktie auf 90 Euro gefallen ist, sodass die Option 10 Euro überteuert ist und für andere Marktteilnehmer damit unattraktiv. Das Eingehen dieser realtiv hohen Risiken wird jedoch mit entsprechenden Renditen belohnt: Wertzuwächse über 100 Prozent sind im Idealfall möglich.
