Im Gegensatz zu ausschüttenden werden bei thesaurierenden Investmentfonds Zinsen und Dividenden nicht jährlich an die Anleger ausgezahlt, sondern reinvestiert. Somit verbleiben sie in einem Kreislauf und kennzeichnen den Wachstumsfonds. Daraus resultiert eine Erhöhung der Renditen: Da der zugrunde liegende Wert steigt, werden mehr Zinsen erwirtschaftet. Dieser Zinseszinseffekt aufgrund ständiger Wiederveranlagungen ist der Vorteil von thesaurierenden Fonds.
Während bei ausschüttenden Fonds - bei gleich bleibendem Wertzuwachs - die Rendite Jahr für Jahr dieselbe bleibt, steigt sie bei thesaurierenden, da die Investitionssumme steigt. Wird beispielsweise eine Summe von 10.000 Euro angelegt und der Aktienzuwachs beträgt 5 %, wird im 1. Jahr eine Rendite von 500 Euro reinvestiert. So fällt im 2. Jahr bei gleichem Zuwachs eine Rendite von 5 % von 10.500 Euro, also 525 Euro an, im 3. Jahr somit schon 551,25 Euro. In der Finanzpraxis werden von Privatpersonen häufiger thesaurierende Fonds gewählt.
Seit Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer auch für private Kapitalerträge. Somit müssen Anleger 25 % ihrer Gewinne als Steuern an den Staat abgeben. Bei thesaurierenden Fonds werden Kapitalertragssteuer (KESt), Zinsabschlagssteuer (ZASt) und Solidaritätszuschlag jährlich automatisch an das Finanzamt abgeführt, wobei die Steuern in einer sogenannten Ausschüttungsfiktion anhand der theoretisch anfallenden Dividenden errechnet werden.
Generell bieten Investmentfonds eine breitere Streuung als Aktien. Die daraus resultierende Risikominimierung lässt sich als Vorteil bezeichnen.
Ein möglicher Nachteil thesaurierender Investmentfonds liegt vor allem bei ausländischen Fonds in der erhöhten Steuerbelastung und der Gefahr einer Doppelbesteuerung. Werden ausländische Fonds über ein inländisches Depot verwaltet, fallen sämtliche Abschlagssteuern nach Rückgabe der Anteile an. Der Halter leistet dann rückwirkende Steuern auf Renditen für die gesamte Haltezeit seit Januar 1994.
