13.07.2011
Artikel
MITARBEITERAKTIE

Die Eigenschaften einer Mitarbeiteraktie

Mit der Mitarbeiteraktie kaufen Sie eine Unternehemensbeteiligung.
Mit der Mitarbeiteraktie kaufen Sie eine Unternehemensbeteiligung.   © FotolEdhar - Fotolia.com

Die Unternehmen bzw. Aktiengesellschaften beschaffen die Aktien durch Kauf der Aktien oder durch bedingte Kapitalerhöhungen. Diese sind im §192 (2) Ziff. 3 AktG festgehalten. Über bestimmte Programme werden die Aktien den Mitarbeitern angeboten. Bei Mitarbeitern nennen sich die Programme in der Regel "Employee Stock Ownership Program" und bei Führungskräften "Executive Stock Ownership Program". Die Mitarbeiter bezahlen diese Mitarbeiteraktien (auch Belegschaftsaktien) durch Einbehalt von ihrem Gehalt und den vermögenswirksamen Leistungen oder durch Ratenzahlungen. Belegschaftsaktien werden zu einem Vorzugskurs ausgegeben. Dieser liegt meistens deutlich niedriger als der aktuelle Börsenkurs. Auch Nebenkosten wie beispielsweise die Börsenumsatzsteuer oder die Maklercourtage werden oft von der Firma übernommen.

Die Ausgabe der Mitarbeiteraktien soll deren Motivation und Loyalität zur Firma fördern. Das Angebot kann je nach Programm generell an alle Mitarbeiter erfolgen, oder an einzelne bestimmte Mitarbeiter. Oft ersetzt es Bonusprogramme oder Jahresprämien.

Mitarbeiteraktien sind mit einer Sperrfrist von 5 Jahren belegt. In dieser Zeit dürfen die Aktien nicht verkauft werden. Ausnahmen gelten nur bei Tod des Mitarbeiters oder dessen Arbeitsunfähigkeit. Durch den Erwerb der Aktien zum Vorzugspreis entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser ist steuer- und sozialabgabenfrei, wenn er 150 Euro nicht überschreitet, weniger als die Hälfte des Börsenkurses beträgt und eine Sperrfrist von 6 Jahren eingehalten wird. Werden die Aktien aber innerhalb der 6 Jahre verkauft, muss der geldwerte Vorteil nach § 19a EStG versteuert werden. Mitarbeiter sind durch die Aktien am Erfolg und Misserfolg der Firma beteiligt. Sie profitieren von Dividendenausschüttungen und Liquiditätsgewinnen und haben Mitspracherecht. Sie tragen aber auch das Risiko der Verluste mit.

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