In den letzten 20 Jahren hat sich das Zahlungsverhalten der deutschen Bevölkerung dahingehend verändert, dass einzelne Zahlungsvorgänge schneller und vor allem bargeldloser ablaufen. In diesem Zusammenhang sei auch das Thema Verrechnung erwähnt, welches ohne Wissen der Bankkunden nahezu automatisch abläuft. In 2/3 der Fälle haben die von den Geldinstituten geschaffenen Zahlungsvorgänge einen rein finanziellen Hintergrund, nämlich um Kosten effektiv einsparen zu können. Natürlich spielt auch der Faktor Zeit hierbei eine ganz wesentliche Rolle. Die einzelnen Verrechnungswege können zügig und einfach ablaufen, wenn z. B. die Konten vom Empfänger und vom Überweisenden bei der gleichen Bank vorhanden sind. In diesem Zusammenhang spricht man dann von einem Kontoübertrag.
Aber auch andere Szenarien sind möglich, nämlich dann, wenn eines der Konten bei einer anderen Bank vorliegt. Viele Banken nutzen zwischengeschaltete Verrechnungsstellen, die die eigentliche Überweisung durchführen. Gerade bei Massenüberweisungen lohnen sich derartige Strukturen, da natürlich viel Aufwand eingespart werden kann. Pro Verrechnung werden zwischen den Banken bestimmte Vergütungen vereinbart, diese können z. B. 0,15 Euro pro Überweisung betragen. Für den einzelnen Bannkunden ist der Einfluss derartiger Verrechnungswege vor allem dadurch erkennbar, dass das überwiesene Geld länger unterwegs ist. So sind 2 bis 10 Werktage durchaus möglich, gerade zwischen Bankgesellschaften, die kaum miteinander zu tun haben und eine externe Verrechnungsstelle zwischengeschaltet haben.
Bei langsamen Verrechnungen müssen 100 % der einzelnen Daten zunächst in kompakter Form gebündelt und an einen Zwischenposten abgegeben werden. Vom Zwischenposten aus werden die Daten anschließend an die Zielbank geliefert, welche wiederum 100 % der gelieferten Daten entpacken und entsprechend auswerten muss. Viele Bankkunden, die wissen, dass ein bestimmter Überweisungsbetrag auf dem Weg zu ihnen ist, werden nach mehreren Tagen ungeduldig. Eine denkbare Lösung für die eigene Gewissheit kann dann ein Nachforschungsantrag sein, der bei der eigenen Bank in Auftrag gestellt wird. Hierbei ist jedoch pro Fall mit Kosten zwischen 8,00 und 15,00 Euro zu rechnen, die der Kunde selbst zahlen muss (Stand: Juli 2011).