07.07.2011
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CLEARING

Das Clearing beim Zahlungsverkehr

Die Verrechnung von Forderungen sowie von Verbindlichkeiten innerhalb des Zahlungsverkehrs ist im Bankenwesen besonders geregelt. Dieser Vorgang des Clearings wird in den meisten Fällen von sogenannten Clearinghäusern übernommen, sodass eine fehlerfreie Abwicklung sowie der Übergang des Eigentums gewährleistet werden kann. Das Verfahren des Clearings fand bereits in der Mitte der 30er Jahre in der Schweiz Anwendung, als diese mit Italien und dem Deutschen Reich ein Verrechnungsverfahren einführte, das bis nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bestand.

Das Clearing beim Zahlungsverkehr, auch bekannt als Cashclearing, behandelt die Abwicklung von Forderungen innerhalb verschiedener Parteien, bevor der Betrag überwiesen wird. In den meisten Fällen wird das Clearing über eine zentrale Stelle, die Zentralbanken, abgewickelt, da es so einfacher, günstiger und sicherer ist. Hätte beispielsweise eine Bank Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern von fünfzig anderen Banken, so wäre dies - würde es nicht über die Zentralbanken abgewickelt werden - äußerst umständlich, weil diese fünfzig anderen Banken direkt adressiert werden müssten, um die Verbindlichkeiten begleichen zu können. Alle beteiligten Clearing-Kreditinstitute besitzen ein Konto bei der jeweiligen Zentralbank, sodass die Beispielbank die Zentralbank auffordern kann, die Konten der fünfzig Partner bei der Zentralbank zu begleichen. Bis zum 19. November 2007 wurde dieses Verfahren im europäischen Raum über das RTGSplus der Deutschen Bundesbank durchgeführt. Danach wurde es durch das TARGET2-System des Eurosystems ersetzt.

Der Aufbau von Clearingsystemen sieht wie folgt aus: Zunächst gibt es einen Vertragspartner, der zentral tätig ist. Dies ist in den meisten Fällen das Clearinghaus. Daneben gibt es diverse Mitglieder, die meist aus dem internationalen Bankenwesen kommen. Das System beim Clearing ist zudem nicht für jeden zugänglich. Nur ausgewählte Institutionen bekommen eine Mitgliedschaft. Ebenso ist die Mitgliedschaft an bestimmte Auflagen und Bedingungen geknüpft. So müssen potenzielle Mitglieder vor Beginn der Mitgliedschaft eine Art Grundsicherheit an das Clearinghaus leisten. Diese Sicherheit kann in Form von Bargeld oder Wertpapieren erbracht werden. Die Mehrheit der Kunden der Clearingsysteme sind Banken und auch nur diese haben die Berechtigung, ein Konto bei internationalen Clearinggesellschaften zu führen.

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