Die Herkunft solcher Gelder sind Straftaten: Erpressungen, Menschenhandel, illegale Glücksspiele oder Prostitution. Der Ausdruck “Geldwäsche” hat angeblich seinen Ursprung in den USA, Al Capone soll tatsächlich seine unrechtmäßig erworbenen Gelder in Waschsalons gesteckt und so seine Vermögenswerte “gewaschen” haben. Geldwäsche war damals und ist auch heute strafbar: siehe § 262 des Strafgesetzbuches.
Bis dato waren erst Bareinzahlungen von mehr als 15.000 Euro meldepflichtig. Von Banken wurde verlangt, bei solchen Einzahlungen die Personalien des Einzahlers zu vermerken und bei verdächtigen Geldgeschäften die Staatsanwaltschaft zu informieren. Diese Meldungen sollen das Aufspüren von Einnahmen aus schweren Verbrechen unterstützen. Auch wenn Edelmetalle, Gold, Silber oder Platin von mehr als 20.000 Euro Wert oder mehr bei einem Geldinstitut zur Verwahrung gegeben oder zum Verkauf angeboten werden, ist dies meldepflichtig. Die Aufzeichnungen der Bank müssen mindestens für sechs Jahre aufbewahrt werden. Auch ist die Bank verpflichtet, eventuelle Aufträge des gemeldeten Einzahlers zu verschleppen oder vorübergehend stillzulegen. Beliebte Methoden, die dunkle Herkunft der Gelder zu verschleiern, sind das Einrichten von Scheinfirmen oder die Einzahlung vieler minderer Beträge auf etliche unterschiedliche Konten. Auch ins Ausland verschobene Vermögenswerte zählen zu den effektiven Strategien, das Vorhandensein von unrechtmäßig erworbenem Besitz zu verdecken. Die Aufklärungsrate dieser Delikte ist seit den 1980er-Jahren stetig zurückgegangen, trotz Internet und Interpol.
Dem Bundesrat wurde nun von der deutschen Regierung ein “Gesetzesentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention” vorgelegt. Dieses Modell sieht eine Einschränkung der Höchstgrenze von bisher 15.000 Euro auf 1.000 Euro vor. Dahin gehend werden ab Anfang 2012 anonyme Edelmetallkäufe und Münzkäufe, die diesen Betrag übersteigen, der Vergangenheit angehören. Ferner sieht dieser Gesetzesentwurf vor, allen Betrieben mit einer Angestelltenzahl über neun Personen, einen Geldwäschebeauftragten an die Seite zu stellen. Auch stehen alle politisch herausgestellten Personen per se unter Verdacht, ebenso ihre Angehörigen. Ein Autohändler ist demnach verpflichtet, den Verkauf eines Privatautos zu melden, wenn dieser Kauf von der Frau oder der Tochter eines Diplomaten getätigt wird. Diese neue Regelung soll auch für Anwälte gelten, das hieße, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber Mandanten wegfiele.
Der Gesetzesentwurf sieht ebenfalls vor, dass bei bisher anonymen Zahlungen mit Prepaid-Karten, z. B. von paysafecard, der Einzahler unabhängig von der Einzahlungssumme überprüft werden soll. Diese Gesetzesoptimierung ist vorgesehen für das Frühjahr 2012. Der “Deutsche Industrie- und Handelskammertag” hat sich dagegen ausgesprochen, zu viele unlösbare Umsetzungsprobleme lägen hier noch vor.
