19.07.2011
Artikel
DISKONTSATZ

Der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank

Den Diskontsatz nutzte die Bundesbank als ein Instrumentarium der Notenbankpolitik
Früher legte die Deutsche Bundesbank den Diskontsatz fest, heute ist die Europäische Zentralbank zuständig   © Yannick Brand - Fotolia.com

Banken liehen sich Geld von der Deutschen Bundesbank oder den Landeszentralbanken, indem sie Wechsel zum Diskont-Zinssatz verkauften. Zum Fälligkeitstag wurde eine Diskontprovision abgezogen. Die kurzfristige Beschaffung liquider Mittel wurde also mit einem Preis bezahlt, der sich nach dem aktuellen Leitzinssatz richtete.

Die Wechsel hatten meist eine Laufzeit von maximal 90 Tagen. Viele Verträge bezogen sich auf diesen Satz. Der Diskontsatz wurde von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Mit diesem Zinssatz hatte die Deutsche Bundesbank ein Instrumentarium der Notenbankpolitik in der Hand. Sie versuchte hiermit, Marktzinssätze zu beeinflussen. Sie steuerte auch die Zinssätze, die Banken ihren Kreditnehmern wiederum belastete. War der Zinssatz niedrig, waren auch die Kredite preiswert. Ein hoher Diskont-Zinssatz bewirkte, dass die Kreditnachfrage sank. Liquidität, Preisstabilität und Inflationsrate waren damit beeinflussbar.

Heute gibt es das Diskontgeschäft mit der Deutschen Bundesbank nicht mehr. Seit dem 1. Januar 1999 ist die Europäische Zentralbank EZB zuständig für die Geldpolitik. Seit Einführung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion haben die europäischen Zentralbanken die geldpolitische Macht für den gesamten Euroraum. Die EZB legt lediglich den Leitzinssatz fest. Der Leitzins ist der neue Basiszinssatz. Den Basiszinssatz regelt seit dem 1. Januar 2002 das Bürgerliche Gesetzbuch im § 247.

Die EZB hat die Aufgaben der Deutschen Bundesbank übernommen, rediskontiert aber keine Wechsel. Auch die Deutsche Bundesbank führt kein Diskontgeschäft mit sogenannten "guten Handelswechseln" mehr durch. Weil Wechsel Urkunden sind, lassen sie sich nicht durch Maschinen und Computer auslesen. Der Umgang mit Wechseln ist daher sehr personalaufwendig. Die Kosten sind aufgrund dessen zu hoch für die reguläre Nutzung. Jedoch gibt es noch den Handelswechsel als Sicherungs-, Zahlungs- und Finanzierungsmittel für Firmen. Für sie gelten eine Mindestlaufzeit von einem Monat und eine maximale Restlaufzeit von sechs Monaten.

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