08.08.2011
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ZAHLUNGSFORMEN UND ZAHLUNGSARTEN

Dies sind heute übliche Zahlungsformen und Zahlungsarten

Bei den Zahlungsarten geht der Trend immer mehr Richtung bargeldloser Zahlungsverkehr.
Bei den Zahlungsarten geht der Trend immer mehr Richtung bargeldloser Zahlungsverkehr.   © creativix_ - Fotolia.com

Neben der Barzahlung werden vor allem Debit- oder Kreditkarten genutzt, um Waren zu erwerben oder Dienstleister zu entlohnen. Äußerlich gleichen sich die Kartenvarianten: Beide sind aus Kunststoff (PVC) gefertigt, das genaue Format ist in der Norm ISO/IEC 7810 festgeschrieben. Der Unterschied liegt in der Zahlungsweise selbst: Bei der Debit-Karte wird das Girokonto des Inhabers innerhalb weniger Tage belastet, Kreditkarteninhaber erhalten eine monatliche Rechnung, die auch per Ratenzahlung beglichen werden kann. Der Verfügungsrahmen wird für Kreditkarten individuell vereinbart, bei Debit-Karten ist er meist durch die Deckung des Girokontos begrenzt.

Mit beiden Karten kann Bargeld an Geldautomaten abgehoben werden. Während Bankkunden mit EC-Karte oft keine oder nur geringe Gebühren zahlen müssen, können beim Abheben mit der Kreditkarte höhere Kosten anfallen. Der Vorteil der Kreditkarte liegt in der weltweiten Akzeptanz: Allein mit den Karten der Marktführer MasterCard und Visa kann Schätzungen zufolge an jeweils bis zu 30 Millionen Stellen bezahlt werden. Auch Kreditkarten von American Express und Diners Club sind weltweit akzeptierte Zahlungsmittel.

Die Entscheidung für eine Debit- oder eine Kreditkarte ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Debit-Karten werden oft ohne zusätzliche Gebühren von der Bank ausgegeben, bei der der Kunde sein Girokonto unterhält - in Deutschland sind beispielsweise mehr als 90 Millionen EC-Karten der Banken und Sparkassen im Umlauf. Bargeld kann unproblematisch und oft gebührenfrei an Geldautomaten abgehoben werden. Für Kreditkarten muss der Kunde in vielen Fällen eine gesonderte Nutzungsgebühr entrichten, zudem ist das Abheben von Bargeld oft mit zusätzlichen Kosten verbunden. Demgegenüber ist der Kunde mit der Kreditkarte wesentlich flexibler, wenn es um Bezahlvorgänge im Ausland oder im Internet geht.

Weitere bargeldlose Zahlungsmittel sind die Überweisung und die Einzugsermächtigung. Erstere erfordert das Ausfüllen eines Vordruckes, mit dem die Bank angewiesen wird, eine Summe an ein Empfängerkonto zu übertragen. Beim Einzugsermächtigungsverfahren hingegen wird dem Empfänger die Erlaubnis erteilt, Geld von einem Konto abzubuchen. Kunden sollten beachten, dass Überweisungen nur schwer rückgängig zu machen sind. Einzugsermächtigungen können hingegen während einer Frist von 6 Wochen nach Rechnungsabschluss widerrufen werden – beispielsweise, wenn bei einem Erwerb von Waren keine Gegenleistung durch den Verkäufer erfolgt ist, obwohl das Geld abgebucht wurde. Das Widerspruchsrecht ist in Abschnitt III Nr. 1 des Lastschriftabkommens geregelt. Bei einer unberechtigten Abbuchung ohne vorhandene Einzugsermächtigung beträgt die Widerspruchsfrist 13 Monate.

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